Im Bild Dr. Herbek + DI Schörghofer + Univ.Prof Dorda

Foto: Soheyl Liwani

Anlässlich einer Pressekonferenz stellten der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die ELGA GmbH die Studie zur Evaluierung des Pilotprojektes E-Medikation vor. Die Studie wurde vom Zentrum für Medizinische Statistik, Informatik und Intelligente Systeme in Kooperation mit der Universität für Medizinische Informatik (UMIT) durchgeführt.

Bei der Evaluierung das Pilotprojekts E-Medikation und nicht um das Gesamtprojekt ELGA  abgefragt – es wurde somit ein Teilprojekt unter die Lupe genommen. Die Studie wurde als unabhängige, wissenschaftliche Evaluierung mit offenem Ergebnisausgang angelegt. Ingesamt haben an der Studie 85 ÄrztInnen ( 41 AllgemeinmedizinerInnen, 31 FachärztInnen, 50 Apotheken, 13 AllgemeinmedizinerInnen mit Hausapotheke ), 50 ApothekerInnen ,4 Krankenanstalten und 5.431 PatientInnen teilgenommen. Für den Hauptverband ergibt sich aus der Studie der klare Handlungsauftrag zur bundesweiten Umsetzung, so der Vertreter des Hauptverbandes DI Volker Schörghofer bei der Pressekonferenz. Seitens der Studienautoren wurde die Empfehlung abgegeben, auch weiterhin die Wahlfreiheit für die PatientInnen und aber die verpflichtende Teilnahme betroffenen Gesundheitseinrichtungen und Berufsgruppen aufrecht zu erhalten.

Im Interesse der Patientensicherheit wird sich die Sozialversicherung – als Anwalt der Versicherten – weiterhin dafür einsetzen, dass die Politik die rechtlichen Grundlagen für e- Medikation schafft und die Empfehlungen des Evaluierungsberichtes in die österreichweite Umsetzung einfließen. Bei entsprechenden Rahmenbedingungen kann die flächendeckende Umsetzung der e-Medikation im Rahmen von ELGA rasch erfolgen und die schon sehr gute Qualität der medizinischen Versorgung in Österreich noch weiter verbessert werden. Wir bedanken uns auch ganz herzlich bei allen PatientInnen, ÄrztInnen, ApothekerInnen und Krankenanstalten sowie dem gesamten Team des Pilotprojektes für ihr Interesse und Engagement”, ergänzte Dr. Susanne Herbek, Geschäftsführerin der ELGA GmbH., die Ausführungen von DI Schörghofer.

Foto Soheyl Liwani

Die PatientInnen wurden im Pilotprojekt gefragt, ob sie am Pilotprojekt teilnehmen wollen und dies wurde bei jeder Konsultation erneut abgefragt. Viel sinnvoller wäre es, wenn der Patient oder die Patientin einmal seine/ihre Zustimmung gibt und die Medikamentenliste immer am aktuellsten Stand sind.

Die Freiwilligkeit, die von Seiten der Ärztekammer für die ÄrztInnen gewünscht wird, sehen die StudienautorInnen nicht für anstrebenswert. Durch die wissenschaftliche Aufarbeitung des Pilotprojekts konnten wertvolle Ansatzpunkte zur Erhöhung der PatientInnensicherheit, aber auch zur Minimierung des zeitlichen Aufwandes für ÄrztInnen und ApothekerInnen gewonnen werden. Aus meiner Sicht – die ÄrztInnen werden auch nicht gefragt, ob sie ihre Altersvorsorge in Hände der Ärztekammer legen wollen oder nicht – Stichwort: Wohlfahrsfonds oder auch werden sie nicht mehr gefragt ob sie Mitglied der Ärztekammer sein wollen.

Foto Soheyl Liwani

 

Studienleiter Univ.-Prof. DDr. Wolfgang Dorda:“ BenutzerInnenfreundlich ist sehr wichtig“

 

 

 

 

“Der Pilot war wertvoll: er hat gezeigt, wie wichtig Funktionalität und Bedienerfreundlichkeit der Anwender-Software sind – auch wenn hier noch Verbesserungsbedarf besteht”, so Univ.-Prof. DI DDr. Wolfgang Dorda, der Leiter des Evaluierungsteams. Dorda weiter: “85% der teilnehmenden PatientInnenfühlten sich bei ÄrztInnen bzw. ApothekerInnen, die am Pilotprojekte-Medikation teilnahmen, sicherer. Auch die überwiegende Mehrheit der im Rahmen der Evaluierung befragten ÄrztInnen und ApothekerInnen erachten eine vollständige und aktuelle Medikationsliste als positiv für die PatientInnensicherheit.” so der Wissenschafter in seinem Statement.

OEKONSULT Umfrage: 80% der Generation 60plus fordert sofortige Umsetzung der e-Medikation

Das Meinungsforschungsinstitut Oekonsult hat bei SeniorInnen nachgefragt und die Ergebnisse in einer Presseaussendung präsentiert.

Die Ergebnisse der Umfrage lauten:

• 72% meinen, durch Lesen des Beipackzettels oder Internetrecherche auf persönliche Beratung nicht verzichten zu wollen.

• 75% erachten es als wichtig, bei jeder Medikamentenabgabe eine Prüfung auf etwaige Medikamenten-Wechselwirkung sicherzustellen.

• 84% sehen die e-Medikation als “durchaus positiv und wünschenswert”

• 80% fordern die umgehende Einführung der e-Medikation in Österreich

• 75% widersprechen der Darstellung, die Bürger wären ausreichend in die politische Diskussion zur Gesundheitsreform eingebunden.

• 91% betonen die Wichtigkeit des Hausarztes ihres Vertrauens.

• etwa 80% können nicht (vollständig) aufzählen, welche Medikamente sie im vergangenen halben Jahr eingenommen haben.

• 74% reklamieren, sie würden von verschreibenden Ärzten nicht ausreichend über allfällige Wechselwirkung dieser Medikamente informiert:

• 72% bedauern ausdrücklich, dass die Gesetzwerdung der e- Medikation ins Stocken geraten ist.

 ApothekerInnenkammer

 

 

 

 

Die Evaluierung zeigt, dass die E-Medikation unbestritten die PatientInnensicherheit erhöht und ein wertvoller Beitrag zur Verhinderung von Wechselwirkung von Medikamenten und zur Reduktion der so genannten Polypragmasie führt. Dieser Meinung schließt sich die Apothekerkammer an, die ihrerseits in einer Pressekonferenz auf die Wechselwirkungen von aufmerksam macht.

Der Präsident ApothekerInnenkammer Burggasser “Ich stehe für mehr Medikamentensicherheit. Ich stehe für Beratungsqualität in der Apotheke. Jede Apotheke kann den Kunden über die richtige und korrekte Einnahme seiner Medikamente beraten. Um dem Problem der Wechselwirkungen allerdings flächendeckend Herr zu werden fordere ich die sofortige Umsetzung der e-Medikation für die Sicherheit aller unserer Patienten”.

 

 

PatientInnenanwalt Bachinger

 

 

 

 

 

Unterstützt wird die Ansicht des Hauptverbandes, der ELGA GmbH und der ApothekerInnenkammer auch von Dr. Gerald Bachinger, Sprecher der Patientenanwälte Österreich, dieser zeigt sich erfreut über den Vorstoß der Apothekerschaft zu mehr Medikamentensicherheit. “Die Forderung nach mehr Medikamentensicherheit ist wichtig und richtig und kommt zum perfekten Zeitpunkt.” Patientensicherheit und Qualität sind die obersten Anliegen von Bachinger. “Punkto Medikamentensicherheit ist Feuer am Dach und es ist absolut unverständlich, dass bei der Umsetzung der e-Medikation soviel Zeit verloren geht. Zeit, in der die Gesundheit und das Leben der Patienten täglich gefährdet sind. Ich finde es großartig, dass sich die Apotheker bereit erklären, die e-Medikation im Ernstfall auch alleine umzusetzen. Aus einem sehr erfolgreichen Projekt der französischen Apotheker wissen wir, dass auch ein Alleingang der Apotheker für die Patienten sinnvoll ist“, so Bachinger.

 Fazit:

E Medikation ist ein wichtiges und richtiges Tool um die PatientInnensicherheit zu steigern und ist auch innerhalb der Ärzteschaft unumstritten. Medikamentensicherheit muss unbedingt gewährleistet werden und alles getan werden, dass dieses Ziel erreicht wird.

 

Soheyl Liwani; Mag. MA am 13. Mai 2012

Thomas Szekeres zum Präsidenten der Wiener Ärztekammer gewählt

Betriebsratsblog MedUniWIen

Einen Knalleffekt gröberen Ausmaßes stellt die Wahl des Labormediziners des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien (AKH Wien) und Medizinischen Uni Wien, Thomas Szekeres dar. Das besondere an dieser Wahl ist nicht nur, dass mit Thomas Szekeres ein Sozialdemokrat gewählt wurde, sondern er auch dazu aus den Reihen der SpitalsärztInnen stammt.

Thomas Szekeres ist aus den Turbulenzen rund um das AKH Wien einer breiten, interessierten Öffentlichkeit bekannt. In seiner Funktion als Vorsitzender des Betriebsrates des wissenschaftlichen Personals führte er die Betriebsversammlungen und vertrat die Interessen seiner KollegInnen in den Verhandlungen mit dem Rektor hat.

 Foto: Soheyl Liwani

Kammerumlage senken!

Mit dieser Ankündigung überraschte der neu gewählte Wiener Ärztekammerpräsident die Medien und die Öffentlichkeit. Der derzeitige Satz, der von Wiener ÄrztInnen bezahlt werden müsse ist 1,9 %, dieser werde gesenkt, ganz zum Missfallen des anwesenden Vizepräsidenten Johannes Steinhart. Dieser möchte die Handlungsfähigkeit der Kammer erhalten und steht der Senkung der Kammerumlage sehr skeptisch gegenüber. Auf Anfrage eines Journalisten konnte Szekeres noch nicht sagen um wie viel die Kammerlage gesenkt wird, aber wird sich nach dem Studium der Zahlen und dies so schnell als möglich bekannt geben.

Es stellt sich die Frage, wo von die Wiener und Österreichische Ärztekammer ihre Kampagnen gegen ELGA, VDS und Gesundheitsreform bezahlt haben. Richtig, es ist die Aufgabe einer Interessensvertretung auch gegen politische Vorhaben der Bundesregierung zu polemisieren und dagegen zu agieren. Allerdings ist es meiner Meinung nach nicht zielfördernd Justament – Standpunkte ein zu nehmen und keine konstruktive Rolle zu beziehen, wie es das Duo Steinhart und Dorner vorexerziert haben Mit Prof. Szekeres kommt ein Mann des Ausgleiches, der besonnenen Strategie und des politischen Weitblickes an die Spitze der Wiener Ärztekammer.

Von der Politik forderte der Labormediziner Thomas Szekeres, dass diese die Kritik der Ärzteschaft ernster nehmen solle und diese auch in die Gestaltung der österreichischen Gesundheitspolitik mehr einbinden müsse. Zu seinen Plänen die Kammer zu reformieren meinte der Sozialdemokrat Szekeres: “Ich strebe die konstruktive Mitarbeit an der Krankenhausreform Wien sowie die Dialogbereitschaft mit allen daran beteiligten Kräften an”.

Die Ärztevertreter sind auch VertreterInnen der PatientInnen und unterstrich auch hier seine Kritik an ELGA. Im Hintergrundgespräch mit gesundheitsblog.org deutet er seine Verhandlungsbereitschaft an und auch, dass er sich vorstellen könne, dass wenn das Freiwilligkeit der Ärzteschaft erreicht wurde, dem Projekt nicht entgegen zu stehen. Das Gesundheitssystem steht vor gravierenden Veränderungen, auf der To – Do – Liste stehen die Gesundheitsreform, E-Health (Elga und E-Medikation), die Ausbildungsreform (Stichwort Turnus) oder auch die Reform der Wiener Kammer. Auf die Frage wer den Vorsitz der Österreichischen Ärztekammer übernimmt wollte er sich nicht äußern, er müsse mal die KandidatInnen ansehen und seine Meinung über diese bilden. Er selber sieht für sich keine Chancen den Vorsitz zu bekommen.

Aus meiner Sicht wird´s ein Außenseiter, einer der in der medialen Öffentlichkeit noch kein Player ist. Die Entscheidung fällt in Bregenz am 22.6.2012 – mein Tipp Forster aus Sbg.

Medienberichte:

ORF.at:  Ärztekammer: Szekeres ist Präsident
ORF.at:  Kammerbeiträge: Ärzte sollen weniger zahlen

Kurier:  Wr. Ärztekammer: Erster roter Chef

DiePresse.com: Wiener Ärztekammer: Szekeres zum Präsidenten gewählt
DiePresse.com: 
 Machtwechsel in der Ärztekammer Wien: Szekeres neuer Chef

DerStandard.at:   Roter Arzt mit ungewöhnlichen Allianzen
DerStandard.at:  
 Szekeres neuer Wiener Ärztekammer-Präsident

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soheyl Liwani; Mag. MA am 7. Mai 2012

 

Im zweiten Teil der Serie über die Institutionen und ihren Vorstellungen zum Gesundheitswesen nehmen wir uns den Visionen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger an. Der Hauptverband lädt im Masterplan Gesundheit zum Dialog ein und möchte mit dem Papier eine Weiterentwicklung des Gesundheitssystems bewirken.

Im ersten Teil des Masterplan´s analysiert der Hauptverband die Auslage für das Gesundheitswesen. Die Kompetenzen sind in der Bundesverfassung festegelegt, wie zum Beispiel die Trennung zwischen extramuralen und intramuralen Bereich. Aus Sicht des Hauptverbandes mit negativen Folgen. Als negative Folge der Fragmentierung der medizinischen Versorgung sieht der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eine Über-, Unter- und manchmal auch Fehlversorung der PatientInnen aber auch den Informationsverlust an den Schnittstellen.

Ein weiterer Kritikpunkt des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ist, dass die PatientInnen von Niedergelassenen in die Ambulanzen der Krankenanstalten geschickt werden und umgekehrt. Dieser Faktor bedeutet aus volkswirtschaftlicher Sicht erhebliche Mehrkosten. Weiters bemängelt der Hauptverband, dass es eine ganzeinheitliche Finanzplanung fehle.

Es wurden schon zahlreiche Versuche gestartet die beiden Formen der medizinischen Versorgung auf eine Plattform zu heben und somit eine einheitliche Versorgung zu garantieren, allerdings konnten diese Plattformen noch keine nennenswerten Erfolge erzielen. Wer von euch kennt nicht die Bundesgesundheitskommission, den Obersten Sanitätsrat oder auch die ÖBIG.

Die Länderkompetenzen im Gesundheitswesen sollten aus meiner Sicht an den Bund abgetreten werden und wichtig ist auch ein bundeseinheitliches Krankenanstaltengesetz – wobei nicht die oberste Versorgung als Maßstab dient sondern das so genannte Mittelmaß – meiner Meinung das Bundesland Salzburg.

Qualität und Evidenz werden im Gesundheitswesen in Österreich sehr stiefmütterlich behandelt – der Hauptverband diagnostiziert hier fehlende Qualitätsberichte und vermisst weiters eine offene Fehlerkultur in Österreich.

PatientInnensicherheit ist ein wichtiger Punkt im Gesundheitswesen und muss aus meiner Sicht in der Prioritätenliste sehr prominent vertreten sein. Österreich hat ein sehr gutes und weltweit anerkanntes Gesundheitswesen das in einigen Positionen noch optimiert werden kann. Neben den PatientInnenanwaltschaften, dem Arbeitsinspektorrat muss es eine weisungsfreie Einrichtung geben. Diese soll die Krankenanstalten und niedergelassenen Bereich kontrollieren und im Bedarfsfall auch sanktionieren. Einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung hat die Stadt Wien gemacht, in dem diese dem Krankenanstaltenverbund eine Art Aufsichtrat beigestellt hat.

 Die Kernaussagen des Papiers des Hauptverbandes sind:

 Formulierung von bundeseinheitlichen Gesundheitszielen

 Ausbau von Prävention und Gesundheitsförderung

 Planung, Steuerung und Qualitätssicherung auf österreichischer Ebene

 Der/Die Selbstbestimmte, eigenverantwortliche Versicherte/Versicherter

 Entwicklung strukturierter Programme zur Behandlung chronisch Kranker und multimorbider PatientInnen

 Neue Versorgungsstrukturen zur Verbesserung der PatientInnenversorgung – Stichwort – Krankheit kennt keine Öffnungszeiten

 Qualität messbar machen

 Restrukturierung der Spitäler

 Finanzierung – Weg von einer einrichtungsorientierten Abgangsfinanzierung und hin zu einer bedarfsgerechten Mittelfinanzierung.

Mit dem Konzept möchte der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in einen Dialog mit den Verantwortlichen im Gesundheitswesen eintreten. Mit einem nationalen Schulterschluss im Gesundheitswesen plant der Hautverband das Gesundheitswesen zu reformieren und es fit für die Zukunft zu machen.

Fazit:

Das Konzept des Hauptverbandes stellt eine solide Grundlage dar, um das Gesundheitswesen fit  für die vielen Herausforderungen zu machen. Es werden viele richtige und wichtige Analysen gestellt und versucht Lösungen zu finden. Der nun gefundene Kompromiss zwischen den Ländern weist in die richtige Richtung. Leider haben die Länder noch nicht eingesehen, dass sie im Gesundheitswesen Macht zu Gunsten des Bundes abgeben sollen, aber der erste, wenn auch ein kleiner Schritt ist gemacht.

 

 

 

 

 

Landeshauptmann Pühringer meinte, dass die  Reform des Gesundheitswesens im Herbst fertig ausverhandelt und zu beschließen sei.

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende des Hauptverbandes Dr. Schelling meinte zum Masterplan in einem Interview: „Wir wollen einen Dialog aller Partner des Gesundheitssystems auslösen. Alle Beteiligten im System, Bund, Länder, Gemeinden, aber auch Patientenvertreter und Systempartner sollen sich daran beteiligen, ohne Vorurteile und vor gefasste Standpunkte”.

 Unterlagen:

Masterplan Gesundheit – Einladung zum Dialog !

Masterplan Gesundheit: Österreichs Gesundheitssystem gemeinsam, zukunftssicher umgestalten!

DerStandard.at Gesundheitsreform: Länder geben bei Spitälern Macht ab

 

 

 

 

 

Soheyl Liwani; Mag. MA am 6. Mai 2012

In ersten Teil der Serie über die Vorstellungen der unterschiedlichen Organisationen zur Gesundheitspolitik möchte ich die Visionen des ÖGB vorstellen. Als Grundlage dient mir das Grundsatzprogramm das am ÖGB Kongress 2009 vorgestellt wurde und von den DelegiertInnen beschlossen wurde. Das Programm trägt den Titel – Stark – Sozial – Gerecht und ermöglicht der /die aufmerksamen LeserIn die Positionen des ÖGB´s zu den unterschiedlichen Themen zu erfahren.

 

Soziale Sicherheit

Aus Sicht des ÖGB´s bietet die Marktwirtschaft den Menschen weder soziale Sicherheit noch soziale Gerechtigkeit. Schon gar nicht kann sie für ausreichend Erwerbstätigkeit oder eine gerechte Verteilungsgerechtigkeit sorgen. Der ÖGB schlägt daher im Grundsatzprogramm vor, innerstaatlich als auch auf EU-Ebene dem ökonomischen Konkurrenzprinzip eine klare Grenze und einen Rahmen setzen, um soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit in einer Gesellschaft zu erreichen, in der alle Menschen selbst bestimmt und gleichberechtigt leben und arbeiten können. Diskriminierungen dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Gesetzliche Bestimmungen sind daher so zu gestalten und umzusetzen, dass das Ziel einer diskriminierungsfreien Gesellschaft umgesetzt wird. Der ÖGB fordert daher: Für sozialstaatliche Intervention und Regulierung.

Der ÖGB geht in diesem Kapitel auf das Arbeitsrecht und auf die neuen Arbeitswelten ein. Im Wortlaut heißt es im Text des ÖGB: „Der Arbeitsmarkt ändert sich immer schneller, die Flucht aus dem Schutzbereich und die Umgehung des Arbeitsrechtes sind zunehmend leichter. Eine immer größere Zahl an ArbeitnehmerInnen, vor allem Frauen, findet nur noch Arbeit in prekären Verhältnissen. Daher braucht es ein modernes Arbeitsrecht, das Sicherheit für alle ArbeitnehmerInnen schafft. Die negativen Entwicklungen müssen einerseits mit einer Erweiterung des ArbeitnehmerInnenbegriffs, der nicht nur auf diepersönliche, sondern auch auf die wirtschaftliche Abhängigkeit Bezug nimmt, gestoppt werden. Andererseits muss das neue Arbeitsrecht übersichtlich aufgebaut und gut verständlich verfasst sein. Überholte Rechtsvorschriften müssen beseitigt und arbeitsrechtliche Vorschriften themenspezifisch zusammengefasst werden.

Ein neues Arbeitsrecht muss in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses Verbesserungen im Interesse der ArbeitnehmerInnen bringen“. Daraus resultieren die Forderungen des ÖGB´s wie ein modernes Arbeitsrecht aussehen muss.

Ein modernes Arbeitsrecht muss daher:

• auf geänderte wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen reagieren.

• neue Beschäftigungsformen und Lebensgewohnheiten berücksichtigen.

• Lücken des geltenden Arbeitsrechts schließen.

• Flucht und Hinausdrängen aus dem Arbeitsrecht verhindern.

• Ungerechtigkeiten im geltenden Arbeitsrecht und überholte

• Rechtsvorschriften beseitigen.

• übersichtlich und verständlich sein.

Thema: Gesundheit

In seinem Anfangsstatement lobt der ÖGB das hohe Niveau des österreichischen Gesundheitssystems und fordert, dass dieses auch in Zeiten der weltweiten wirtschaftlichen Krise erhalten bleiben muss. Der leichte Zugang zu den Einrichtungen des Gesundheitswesens muss für die gesamte Bevölkerung erhalten bleiben.

Weiters bekennt sich der ÖGB dazu, dass die Gesundheit öffentliche Aufgabe ist und lehnt daher Privatisierungen im Gesundheitswesen entschieden ab. Der ÖGB spricht sich dafür aus, dass das Gesundheitssystem die Versorgung ohne soziale Hürden und allgemein zugänglich für alle, unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht sicherstellt.

Weitere Selbstbehalte und die Reduktion der von den Kassen finanzierten Leistungen lehnt der ÖGB ab.

In der Frage des Finanzierung des Gesundheitswesens hat der ÖGB die Auffassung, neue Finanzierungsquellen zu erschließen. Das kann z. B. über eine wertschöpfungsbezogene Finanzierung der DienstgeberInnenbeiträge, eine Sozialversicherungspflicht

für Kapitaleinkünfte und/oder die verstärkte Steuerfinanzierung des Gesundheitssystems erreicht werden. Die Verfügungsgewalt über die zukünftigen zusätzlichen Mittel, die ins Gesundheitssystem fließen, muss weiterhin in den Händen der Selbstverwaltung liegen. Nur so ist gewährleistet, dass die Interessen der PatientInnen optimal wahrgenommen werden.

Abschließend stellte der ÖGB im Kapitel „Gesundheit“ die Forderungen an das Gesundheitswesen auf, die diese sind im Wortlaut

• „Uneingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Österreich durch Einbeziehung in die Krankenversicherung.

• Zugang zu den Leistungen nach dem aktuellen Stand der Medizin für alle Menschen in gleicher Qualität. Nicht nur die vorhandenen Leistungen müssen nach dem aktuellen Stand der Medizin gewährt werden, es muss über eine Aktualisierung der Leistungen der Krankenversicherung(z. B. moderne Zahnmedizin) bzw. über neue und zukunftsträchtige Aufgaben (z. B. Prävention und Gesundheitsförderung) nachgedacht werden.

• Hochwertige Ausbildung aller im Gesundheitswesen beschäftigten Personen auf vergleichbarem europäischem Niveau und Arbeitsbedingungen, die den Eintritt und Verbleib in Gesundheitsberufen attraktiv machen.

• Dass Arbeitsplätze und Lebensumfeld gesundheits- und alternsgerecht gestaltet werden. Gesundheit wird nicht nur durch das Gesundheitssystem, sondern auch durch die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen bestimmt.

• Die völlige Entschuldung der Krankenversicherungsträger, um Zinszahlungen zu vermeiden.

• Die Rücknahme jener Maßnahmen, die die Finanzsituation der Kassen verschärft haben.

• Die deutliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung in Verbindung mit einer Modernisierung des Leistungsumfanges.

• Die Verbreiterung der Beitragsgrundlage, um die Leistbarkeit unseres sozialen Sicherungssystems und
seine solidarische Finanzierung abzusichern, z. B. Wertschöpfungsabgabe, Vermögenszuwachssteuer.

• Stärkere Steuerfinanzierung des Gesundheitssystems durch Bundesmittel.

• Die Beibehaltung der Pflichtversicherung.

• Die Einschränkung von Selbstbehalten bzw. Neuordnung des Systems der Selbstbehalte inkl. Deckelung aller Selbstbehalte.

• Die Schaffung eines Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetzes mit gesicherter Finanzierung.

• Die Weiterentwicklung der stationären und ambulanten Rehabilitation für alle Altersgruppen.

Unterlagen

Grundsatzprogramm des ÖGB (Bundeskongress 2009)

 

Soheyl Liwani; Mag. MA am 5. Mai 2012

Gesundheitslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder: “Wir verabschieden uns von den unverbindlichen Verbesserungsversprechen und bereiten den Weg zur verbindlichen Zusammenarbeit.”

Die VerhandlungspartnerInnen haben in Sachen Gesundheitsreform einen entscheiden Schritt vorwärts gemacht und verkündeten schon sehr optimistisch eine Einigung. Der Plan ist im Sommer schon eine endgültige Einigung vor zu stellen.

Die Gesundheitsreferenten der Länder treffen sich am Mittwoch in der steirischen Landeshauptstadt zu einer außerordentlichen Tagung für die angestrebte Gesundheits- und Spitalsreform. Ende Mai wird eine weitere – die ordentliche – Gesundheitsreferententagung stattfinden, wie das Büro der zuständigen steirischen Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP) wie im OnlineStandard zu lesen ist. Wichtig war auch der Landesrätin zu erwähnen, dass jetzt Details für Sanktionsmechanismen und Deeskalationsmechanismen festgehalten wurden. Für die Länder ist wichtig, dass bei der Beurteilung der Ziele nicht nur monetäre Parameter, sondern auch die Leistung zählt, so die steirische Politikerin.

Zum Stand er Verhandlungen meinte die steirische Politikerin gegenüber dem Standard „Mit der Spitals- und Gesundheitsreform wird angestrebt, das österreichische Gesundheitssystem effizienter und kostengünstiger zu machen. Inhaltlich hat sich die dazu ins Leben gerufene politische Steuerungsgruppe am 21. April in Wien darauf geeinigt, dass die Geltungsdauer der Spitalsfinanzierung künftig auf Stabilitätspakt und Finanzausgleich abgestimmt sein soll“.

Die grundsätzliche Einigung zwischen den Bundesländern wird vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger und vom Bundesministerium für Gesundheit begrüßt. Beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger sieht man die nunmehrigen Positionen der Länder “nahe an dem, was wir vorgeschlagen haben”, wie Vorsitzender Schelling gegenüber der APA sagte.

Die genaue Textierung werde allerdings gerade erst geprüft, dann soll es zur Abstimmung mit Bund und Sozialversicherung kommen. Offene Fragen betrafen neben dem Sanktionsmechanismus zuletzt auch noch die Ausgabenobergrenzen. Noch nicht akkordiert ist laut Schelling eine dauerhafte Verankerung des Zielsteuerungsmodells wie in der Tageszeitung Salzburger Nachrichten zu erfahren war.

Kritisch dem Kompromiss steht die Ärztekammer gegenüber, in einer Aussendung, diese sieht in der Einigung einen „Rückschritt und einen Bürokratieschub und einen Rückschritt aber keine Spitalsentlastung.

Der oberösterreichische Landeshauptmann Pühringer (ÖVP) fasste die aus seiner Sicht wichtigsten bisherigen Punkte zusammen: Das gesamte Gesundheitswesen werde in Zukunft von Bund, Ländern und Sozialversicherungen gemeinsam geplant und gesteuert. Die Gelder von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Sozialversicherung werden in einem „virtuellen Topf“ gemeinsam verwaltet.

Durch die Einführung von durch Bund, Länder und Sozialversicherung einvernehmlich festgelegten Ausgaben-Obergrenzen, die nicht stärker wachsen sollen als das Wirtschaftswachstum, werde „die Finanzierung des Gesundheitswesens nicht mehr aus dem Ruder laufen“, so Pühringer gegenüber dem ORF Steiermark. Die Umsetzung der Strukturreform im Gesundheitsbereich könnte dann bereits 2013 beginnen.

Die FPÖ wertete die Bundesländer-Einigung dagegen als “gefährliche Drohung für die österreichischen Patienten”. Neben der Deckelung der medizinischen Leistungen werde damit auch der Nepotismus festgeschrieben, weil die Landespolitik künftig bei der Vergabe von Kassenplanstellen mitreden dürfe, argumentierte Ärztesprecher Karlsböck gegenüber der APA

 

Soheyl Liwani; Mag. MA am 29. April 2012


Gesundheit ist ein wichtiges Thema für die Menschen, das zeigen viele Umfragen, wenn die Menschen gefragt werden, was ihre größte Sorge ist. Die Gesundheitspolitik ist eine Querschnittsmaterie die viele Politikfelder umfasst und viele Organisationen, die sich damit beschäftigen und Ideen entwickeln. Gesetzesvorschläge werden von vielen kommentiert, es wird kampagnisiert und diskutiert. Auch wenn alle Stakeholder und Interessensvertretungen immer vorgeben, dass das Ziel aller Überlegungen sei, das Wohl der Menschen im Auge zu behalten und in ihren öffentlichen Stellungnahmen die herausragende Position des österreichischen Gesundheitssystems attestieren, diagnostizieren sie doch immer, dass dieses System zu kostenintensiv sei und es viele ineffiziente Strukturen gäbe, die man in eine andere Richtung drehen müsse.

Viele Fragen werden auf die Gesundheitspolitik zu kommen, wie begegnet man dem ÄrztInnenmangel, sind die Länderkompetenzen im Gesundheitswesen noch zeitgemäß, wie sollte man Health Technologie in das Gesundheitswesen einbinden? Wie wichtig sind Datenschutz, PatientInnensicherheit, Qualitätskontrolle, Ausbildung aller Gesundheitsberufe, Kostenkontrolle, Gender Medizin, Alternative Medizin, Medikamentenkosten oder sollen Menschen mehr zur Vorsorge und somit die kurative Medizin weniger in Anspruch nehmen? Haben wir in Österreich zu viele Sozialversicherungsträger ? Können wir sie abschaffen oder nur zu einer großen Sozialversicherung zusammenlegen?

Dann stellen sich auch viele andere Fragen der Gesundheitspolitik, wie viel Staat und wie viel Privat verträgt das Gesundheitswesen, ist die Spitalsdichte in Österreich zu hoch? Ist die Kooperation zwischen Staat und Privat gegeben, hier stellt sich die Frage, ob man das so genannte Privat Plubic Partnership Model anwenden soll? Das bedeutet, dass die Verwaltung der Krankenanstalten, hier sind auch Pflege- und Rehabeinrichtungen gemeint, oder man lässt beide Strukturen unverändert und schließt betriebliche Partnerschaften. Der damalige ärztliche Direktor der Rudolfstiftung Marhold hatte die Idee, dass Häuser Partnerschaften mit Ordensspitäler eingehen. Die Partnerschaft besteht darin, dass Abteilungen die in den Ordensspitäler unterbelegt sind, mit KAV Spitälern kooperieren, die an der spezifischen Abteilung Überbelegung aufweisen. Somit sind die KAV Spitäler nicht überbelegt, die Betten der Ordensspitäler ausgelastet und die PatientInnen bekommen ihre Behandlung zeitgerecht.

Dr. Schelling vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger meinte im Interview mit der Zeitung „Periskop“ „ Der beste Arzt/Ärztin sind Hände und Beine, denn diese sind verantwortlich für unsere Gesundheit“ (sinngemäßes Zitat).

Dann sind da noch Standespolitische Fragen, ist der Gebietsschutz der Apotheken noch zeitgerecht oder wettbewerbsfeindlich, können rezeptfreie Medikamente auch im Supermarkt verkauft werden? Wie sieht’s mit Internetapotheken aus, ist die Zulassung von Medikamenten zu streng oder ist die Strenge noch zu steigern? Dürfen ÄrztInnen die via Internet Menschen mit Rat und Tat unterstützen und sie auch behandeln, Medikamente verschreiben und stellt es die preisgünstigste Variante für die Sozialversicherungen dar? Haben die Kammern und Interessenvereinigungen der Gesundheitsberufe noch die Legitimation ihre Vereinsmitglieder zu vertreten?

Auf viele dieser Fragen geben die Interessensvertretungen, Kammern und Vereine Antworten, die richtungweisend für das Gesundheitswesen sein können. Ich möchte nun in den folgenden Blogbeiträgen mich mit den unterschiedlichen Positionen der Interessensvereinigungen, Parteien und Kammern beschäftigen. Beginnend mit dem ÖGB und seinen im Grundsatzprogramm verankerten Positionen zum Thema Gesundheit.

 

Soheyl Liwani; Mag. MA am 25. April 2012

Das Misstrauen der Firmen gegenüber ihren ArbeitnehmerInnen gegenüber zeigt sich in dem Vorschlag des ÖVP- nahen Wirtschaftsbund Generalsekretär Peter Haubner. Er schlug vor, den ersten des Krankenstandes nicht bezahlen zu lassen und somit indirekt, dass diese Menschen den Arbeitgeber(-in) betrügen wollen.

Die Reaktion des Sozialpartners ÖGB und auch lies nicht lange auch sich warten, diese den Vorschlag erwartungsgemäß ablehnten. Der leitende Sekretär des ÖGB´s Achitz nannte in einer Aussendung den Vorschlag als „politisch unverfroren“. Auch müsse man die Ansteckungsgefahr beachten “Damit sollte klar sein, dass es für einen Betrieb sinnvoller ist, wenn kranke MitarbeiterInnen zu Hause bleiben”, sagte Achitz in der Aussendung.

Man könnte nun frei Volksmund sagen hören – der Schelm denkt so wie er ist, aber was weiß denn der Volksmund schon. Der Wirtschaftsbund hat nun den Vorschlag modifiziert und hofft auf positivere Reaktionen.

Schwarzer Peter wird den Sozialversicherungen zugeschoben

Im erneuerten Vorschlag des ÖVP Wirtschaftsbundes sollen die Sozialversicherungsträger kontrollieren, ob der Versichernehmer(in) auch wirklich krank ist und im Bett liegt oder in einem erschwindelten Urlaub sich befindeen. Die Firmen sollen den Sozialversicherungen nicht mehr Aufgaben zu schanzen, sondern dafür sorgen, dass sie die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Angestellten pünktlich überweisen, dass die Sozialversicherung ihren Aufgaben nachkommen kann.

Gabriele Tamandl, die am Donnerstag dieser Woche zur Wahl als neue Wiener ÖAAB-Chefin antritt, schlägt vor: Wenn Unternehmen beweisen können, dass bestimmte Beschäftigte sich nachweislich mehrmals an Montagen, Freitagen oder an so genannten „Fenstertagen” zur Verlängerung der Wochenenden krank melden, sollten die Firmen von der Sozialversicherung sofortige Kontrollen der Betroffenen verlangen können, um Missbräuche abzustellen, wie man aus der Online der Tageszeitung „Die Presse“ erfahren konnte. Die weiteren Reaktionen auf den Vorschlag des Wirtschaftsbundes waren überwiegend negativ und ablehnend. Die Bandbreite reichte von verspätetem Aprilscherz bis zu einem faulen Osterei seitens des Wirtschaftsbundes.

 „Niemand soll bestraft werden“

Peter Haubner rudert zurück nennt nun Schweden als Vorbild für seinen Vorschlag. Gegenüber dem Kurier sagte der Generalsekretär des Wirtschaftsbundes, dass es soll nur ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit sein soll”, begründet das so: “Die Unternehmer zahlen einen Großteil des Kindergeldes, der Schulbücher, der Freifahrten. Zuletzt gab es Forderungen nach einem Papa-Monat, und der Pflegeurlaub soll auch ausgedehnt werden. Da muss man einmal Stopp sagen.”

Gesundheitsförderung statt Drohungen”

Statt zu strafen oder mit Strafen zu drohen wäre es angebrachter in den Firmen die Gesundheit der MitarbeiterInnen zu fördern. Das Misstrauen gegenüber den ArbeitnehmerInnen halte ich für verwerflich und ist ab zu lehnen. Wenn diese, auch nur am ersten Tag der Krankheit in die Arbeit kommen, kann es sein, dass sie sich gar nicht krank melden. Dies birgt die Gefahr, dass MitarbeiterInnen Krankheiten nicht auskurieren sondern verschleppen und dann schwerere Erkrankungen bekommen.

 

Soheyl Liwani; Mag. MA am 13. April 2012

Fekter: „Es ist seit einer halben Stunde eine schönere Steuerwelt“

Heute hat die Republik Österreich, vertreten durch die Bundesfinanzministerin Dr. Maria Fekter und die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf das Abkommen mit der Schweiz unterschrieben. Mit diesem Abkommen ist die Steuerwelt eine bessere, meinte die österreichische Ministerin euphorisch. Das Abkommen besteht grundsätzlich aus zwei Teilen: einerseits einer einmaligen pauschalen Abgeltungsteuer zwischen 15 und 38 Prozent für hinterzogene Abgabenbeträge, von der man sich einmalig eine Milliarde erhofft.

Andererseits einer künftig laufend zu entrichtenden Steuer auf die Zinserträge in Höhe von 25 Prozent, bei der man mit 50 Millionen Euro jährlich rechnet so die Ministerin im Online Standard. Die Bundesregierung hat schon im Stabilitätspakt fix einkalkuliert. Die Amnestie der österreichischen Steuerflüchtlinge dauert cica ein halbes Jahr.

Ausgenommen vom Vertrag sind Privatstiftungen und Personen- bzw. Kapitalgesellschaften sind von dem Abkommen nicht betroffen, sondern nur natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich, die am 1.1.2013 ein Konto oder Depot bei einer Schweizer Bank besitzen. Gelder, die aus einer Straftat stammen (Mafiagelder, Geldwäsche), können nicht reingewaschen werden. Auch wenn die Steuerhinterziehung vor dem 13.4.2012 entdeckt wurde, gilt die Abgeltungssteuer nicht.

Abgegolten werden Einkommens-, Umsatz- sowie die ehemalige Erbschafts- und Schenkungssteuer (bis 1.8.2008). Steuerflüchtlinge haben zwischen 1.1.2013 und 31.5.2013 zwei Möglichkeiten: die anonyme Abgeltung oder die freiwillige Meldung. Wer sein Schwarzgeld vor 1.1.2013 aus der Schweiz wegtransferiert, kann weiterhin bestraft werden wie man in Beitrag im Online Standard erfahren kann. (Bericht des OnlineStandard)

Kurzfristige Steueramnestie für Unternehmen 

Was im Vertrag mit der Schweiz funktioniert, könnte man auch im Inland auch versuchen. In Österreich werden von Unternehmen Menschen ohne Arbeitsbewilligung angeheuert -weil sie ihnen billiger kommen.  Andere Unternehmen können oder wollen die Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen und schulden diese den Krankenversicherungsträgern.

Noch im November 2009 konnte man in der Tageszeitung DiePresse lesen, dass die Unternehmen den Sozialversicherungsträgern mit Stichtag 31.12.2008 circa 1 Milliarden € schulden. Die Schwarzarbeit ist immer im Ansteigen und somit steigt der Verlust für den Fiskus und der Sozialversicherung.

Im Jahre 2010 betrug der Anteil der Schwarzarbeit am BIP  fast 8,00 Prozent. Der Schaden beträgt geschätzte 22 Milliarden € – gemeinsam mit den vermuteten Schulden der Unternehmen sind wir schon bei circa 23 Milliarden € die jährlich dem Staat verloren gehen.

Mein Vorschlag wäre, dass man den Unternehmen, die Menschen schwarz beschäftigen, die Möglichkeit gibt  in einem Zeitfenster  ihre Schulden an den Staat zu begleichen. Jedes dieser Unternehmen soll die Möglichkeit haben anonym die Rückstände an die Sozialversicherung und an den Fiskus zu bezahlen.

Wenn man davon ausgeht, dass 20 Prozent wieder an den Staat zurück fließen, wäre  das in unserem Rechenmodell mehr als 4 Milliarden €. Dieses Geld könnte man dem Sozialbereich, der Gesundheit und der Bildung zur Verfügung stellen. Dieser Betrag würde das Vierfache der erwarteten Gelder aus der Schweiz bedeuten und einen wertvollen Beitrag zur Steuergerechtigkeit darstellen. Während die SVA die kleinen Selbständigen sofort erwischt und auch diese in den Konkurs schickt, können die “Großen” sich es noch richten.

 

 

Soheyl Liwani; Mag. MA am 11. April 2012

Länder sollen Strafe zahlen mit dieser Aussage dominierte Bundesfinanzministerin Maria Fekter die Schlagzeilen des heutigen Tages. Ihr Riss der Geduldsfaden und sprach tacheless in Richtung der Länder. Basierend auf einem Bericht des Rechnungshofes, der aufzeigt dass die Länder ihren Sparzielen nicht nachkommen – stellte die Ministerin den Ländern die Rute ins Fenster.

Die Länder haben sich zu Schuldenbremse und den Sparwillen mitgetragen, allerdings sind die geplanten 840 Millionen zwischen 2006 und 2010 nicht erreicht worden. Es gebe auch keine Sanktioniermöglichkeiten und daher müssen nach Vorschlag der Bundesministerin die Länder, die sich nicht an die Vorgegebenen Sparziele halten auch Strafen zahlen. Bis dato wurde noch kein Bundesland zur Verantwortung gezogen – Strafen ist zwar vorhanden aber nur am Papier. Die Höhe der Strafzahlung soll mit 15 Prozent der Überschreitung festgelegt werden.

Nach Verhängung der Strafe hat das Schuldenland ein Jahr Zeit, seinen Haushalt wieder in Ordnung zu bringen. Andernfalls wird das Bußgeld auf die “braven” Bundesländer aufgeteilt wie im Ö1 Beitrag zu lesen/hören ist.

Im Rechnungshofbericht ist zu lesen, dass die Bundesländer Salzburg, Wien und Steiermark ihre Sparziele nicht erreichen. Salzburg überschritt das angestrebte Sparziel um 69,47 Millionen, nur geringfügig überschritt das Land Steiermark die Schuldengrenze (1,05 Millionen) während das Bundesland Wien diesen um 588,22 Millionen €.

Laut Rechnungshofbericht ist für die Überschreitung der Ausgaben mit unter im Bereich Spital und Gesundheit. Die Sparziele für das Jahr sind dem Bericht zu Folge um 49,5 Millionen Euro im Bundesland Salzburg, in der Steiermark sind es die Bereiche Hoheitsverwaltung und Sozialwesen. Die Überschreitung des Sparzieles beträgt hier insgesamt 13 Millionen Euro. Die größte Verfehlung der Sparvereinbarung wurde vom Bundesland Wien gemacht, in den Bereich Gesundheit, Soziales und das Spitalswesen. Wien verfehlte das Ziel um mehr als 550 Millionen Euro. (RH-Bericht Budgeteinsparungen Länder_Kurzfassung_20120328 (1))

Doch nun zum Vorschlag der Finanzministerin die Bundesländer hat die vereinbarten Sparziele zu erinnern. Fekters Plänen nach sollen die Strafen automatisch eingehoben werden. Bundesländer die sich nicht an die Vereinbarungen halten sollen von Haus weniger Geld zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Strafe soll dem Plan zufolge mit 15 Prozent der Überschreitung festgelegt werden. Zudem sollen Länder, die nicht unterzeichnen, weniger Geld aus den bei den Sparpaketen 2011 und 2012 geplanten Mehreinnahmen erhalten.

Die Länder lehnen die Vorschläge der Bundesministerin postwendend ab – die Vorschläge der Bundesministerin sind inakzeptabel sagt die Wiener Vizebürgermeisterin Renate Brauner. Der Vorarlberger Landeshauptmann Wallner bezeichnet die Vorschläge als „ziemliche Provokation“. Der Kärntner Landeshauptmann Dörfler bezeichnet Fekters Vorschläge als „Finanzknebelaktion“ und lehnt ihre Vorschläge ab. Im Pressefoyer des Ministerrats stellten Kanzler und Vizekanzler fest, dass es automatische Sanktionierungen gegen den Willen der Bundesländer nicht geben wird.

Medienberichte:

Fekter bringt jetzt die Länder gegen sich auf Kleine Zeitung

Widerstand in den Ländernorf.at

 Finanzstreit um „große und kleine Sünder“Die Presse.com

Länder rebellieren gegen Fekters StabilitätspaktKrone.at

 Fekter will Sanktions-Automatismus für Bundesländer Wirtschaftsblatt

Fekter-Pläne: Regierungsspitze beruhigt - Ö1 Mittagsjournal 

Rechnungshofbericht:

 RH-Bericht Budgeteinsparungen Länder_Langfassung_20120328

 

 

Soheyl Liwani; Mag. MA am 26. März 2012

Die Wahlbeteiligung lag mit 48,6 Prozent geringfügig höher als bei der letzten Wahl (47,8 Prozent). Am höchsten war sie im Wahlkörper der Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin und approbierten Ärztinnen und Ärzte (62,75 Prozent), am niedrigsten im Wahlkörper der Turnusärztinnen und Turnusärzte (36,67 Prozent). Insgesamt waren 11.395 (2007: 10.525) Ärztinnen und Ärzte wahlberechtigt.

Wahlergebnis der Wiener Ärztekammer:

Vereinigung Österreichischer Ärztinnen und Ärzte
1286 Stimmen oder 23 Mandate (2007: 1138/21)

Sozialdemokratischen Ärztinnen und Ärzte
16 Mandate 821 Stimmen (2007: 497/9)

Wahlgemeinschaft – Spitalsärzte – Wiener Mittelbau – ARGE Ärzte
13 Mandate 674 Stimmen (2007: 693/14).

 Grünen Ärztinnen und Ärzte
7 Mandate (2007: sieben)

Kammerlight
5 Mandate (2007: fünf)

„Liste TFT – Turnusärzte für Turnusärzte und Assistenten“
3 Mandate

Ergebnisse aller anderen Fraktionen und Kurien

 

Tiroler Ärztekammer : Wahlergebnis im Überblick
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