Soheyl Liwani; Mag. MA am 16. Mai 2013

In Österreich wurde Hepatitis C im Jahr 1993 meldepflichtig. Im Zeitraum 1993 bis 2000 wurden insgesamt nur 2.232 Erkrankungen und 31 Todesfälle gemeldet, während in der Krankenhausentlassungsstatistik in Bezug auf die Prävalenz dieser Erkrankung etwa acht Mal so viele stationäre Fälle (n = 18.607) bzw. etwa sieben Mal so viele stationäre Patienten (exkl.Mehrfachaufnahmen, n = 14.378) verzeichnet wurden. In Tirol kam es laut Meldedaten zu einer dramatischen Zunahme der Inzidenz seit 1998 (1997: 1,3/100.000, 2000: 26,4/100.000),welche im Gegensatz zu den Hospitalisierungsraten steht. Die Meldedaten spiegeln somit nicht die tatsächlichen Verhältnisse wider, sondern sind sowohl durch generelles „underreporting“ als auch durch verstärkte Meldetätigkeit in einzelnen Bundesländern wie Tirol verzerrt. Obwohl Österreich mit einer Prävalenz vom 0,7 % in der Bevölkerung als „low-endemic area“ für Hepatitis C klassifiziert ist [2], sind die zu erwartenden medizinischen Behandlungskosten der derzeit ca. 60.000 infizierte Personen enorm.

Defizite bei systematischer Bewusstseinsbildung, Prävention, Erkennung und Behandlung – Nationaler Hepatitis-Plan nötig, um Maßnahmen besser zu koordinieren – Veröffentlichung am 6. November in Brüssel

Hepatitis bezeichnet eine Entzündung der Leber, häufig ausgelöst durch eine Virusinfektion. In Österreich leiden etwa 200.000 Menschen an einer chronischen Virushepatitis vom Typ B oder C und anderen, mit zahlreichen Neuinfektionen pro Jahr. Die Zahl der Infizierten in Europa beträgt lt. WHO etwa 23 Millionen, die Zahl der Todesfälle, durch Hepatitis und dadurch verursachte Krankheiten, beläuft sich auf bis zu 125.000 – Tendenz steigend. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt die Zahl derer, die mit dem Hepatitis B Virus Kontakt hatten weltweit auf etwa zwei Milliarden Menschen, bei etwa 350 Millionen verläuft die Krankheit chronisch. Etwa 170 Millionen Menschen sind chronisch an einer Hepatitis C erkrankt.

Übertragung:

  •  Hepatitis B über Körperflüssigkeiten – am höchsten konzentriert in Sperma und Scheidenflüssigkeit -  und Blut-zu-Blut-Kontakt (=100 x infektiöser wie HIV),
  •  Hepatitis C NUR über Blut-zu-Blut-Kontakt (=100 x weniger infektiös wie HIV).
    Unbehandelt können beide Virusinfektionen zu Zirrhose und Leberkrebs führen und sind damit Auslöser für weitere ernste Erkrankungen. Der Euro Hepatitis Care Index wurde vom schwedischen Thinktank Health Consumer Powerhouse (HCP) angefertigt, im Auftrag und finanziert von der Europäischen Leberpatienten-Vereinigung ELPA, der auch die Hepatitis Hilfe Österreich (HHÖ) angehört.

Dem Index zufolge gibt es in Österreich Defizite in den Bereichen

  • Bewusstseinsbildung,
  • Prävention,
  • Früherkennung ,
  • Behandlung von Hepatitis im Frühstadium.

Frankreich hat als einziges Land in Europa – neben einer regionalen Initiative in Schottland – einen nationalen Hepatitis-Plan, der alle Aspekte der Vorsorge, Behandlung und Kontrolle, umfasst. Diese zentrale Koordinierung hilft dabei, das volle Potential von sonst isolierten Maßnahmen durch Ärzte, Patientenorganisationen und anderen Beteiligten in Frankreich zu heben.

Prophylaxe in Österreich:

Kinder: werden regelmäßig geimpft (Hepatitis B) – Impfquote aber unter 90%. Ein zu geringer Teil innerhalb der Risikogruppen – wie zB. das Gesundheitspersonal, Drogenbenutzer und Menschen, die mit Hepatitispatienten zusammenleben werden ebenfalls von routinemäßigen Impfungen erfasst. Frau Prof. Dr. Petra MundaUniv. Klinik für Innere Medizin III Wien, Abt. für Gastroenterologie und Hepatologie, kommentiert: “Da die Hepatitisdiagnostik in Österreich kein Bestandteil der Routinediagnostik, bzw. der Gesundenuntersuchung ist, haben wir das Problem einer geringen Detektionsrate. Zu häufig werden erhöhte Leberwerte auf Alkohol oder Überernährung zurückgeführt und keine weitere Diagnostik gemacht.

Maßnahmen in der Prophylaxe in Österreich:

 Kinder werden routinemäßig gegen Hepatitis B geimpft, dennoch bleibt die Impfquote in dieser Gruppe unter 90 Prozent und nur ein zu geringer Teil der bekannten Risikogruppen, wie Gesundheitspersonal, Drogenbenutzer und Menschen, die mit Hepatitispatienten zusammenleben werden ebenfalls von routinemäßigen Impfungen erfasst. Impfstoffe sind bis zum 15. Lebensjahr kostenfrei, später nicht kostenfrei erhältlich (außer bei im selben Haushalt mit Hepatitis B Patienten lebenden Personen).

Jedem Neugeborenen wird eine Hepatitis-B-Impfung kostenlos empfohlen, sie ist Bestandteil des österreichischen Impfplans. Gegen Hepatitis C gibt es keine Impfung. Kosten für Behandlungen von Hepatitis B und C werden vom Gesundheitssystem getragen. Die Wartezeit für einen Termin bei einem Facharzt beträgt im Schnitt nicht mehr als vier Wochen.

 

 

 

 

 

 

 

Pflege – neue Formen werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ausgearbeitet wie in der Onlineausgabe der Standard zu lesen ist. Die Pflegebedürftigen sollen die Wahlfreiheit bekommen zu entscheiden – ob sie in einem Heim oder zu Hause gepflegt werden wollen. Eine weitere Änderung ist die Einführung von Pflegekarrenz und Pflegeteilzeit eingeführt werden.

Minister Hundstorfer zeigt sich in einer Stellungnahme sehr zufrieden mit den Neuerungen – “Mit der neuen Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit setzen wir einen wichtigen weiteren Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und pflegenden Angehörigen”, unterstreicht Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Freitag. “Pflegefälle in der Familie bringen für alle Angehörigen hohe Belastungen mit sich. Mit der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit soll eine deutliche Entlastung in einer sehr schwierigen Zeit erreicht werden, ohne dass die Betroffenen fürchten müssen, ihren Job zu verlieren”. Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit kann ab der Pflegegeldstufe 3 des Angehörigen oder ab Stufe 1 bei minderjährigen Kindern oder bei Demenz in Anspruch genommen werden.

Es ist das Einverständnis mit dem Betrieb notwendig. Die Dauer der Pflegekarenz kann von einem bis maximal drei Monaten betragen. Schon bei der Veranstaltung im Palais Eptstein unterstrich Prof. Giesinger die Bedeutung der Umstrukturierung der Geldleistungen in den niedrigen Pflegestufen zu den höheren Stufen der Pflege. Da diese Pflegestufen mehr Leistungen und Qualifikationen erfordern – daher auch eine Auszeit zu nehmen ist eine intelligente Lösung – da die Pflegenden sich auch eine kleine Auszeit nehmen können und nicht in ein Burn-Out kippen. Der Pflegeaktivist Klaus Katzianka meinte, dass eine 24-Stunden-Betreuung, die aktuell rund 2000 Euro im Monat kostet, müsse auch “für Menschen mit einer Mindestpension leistbar sein”, fordert der steirische “Pflege-Aktivist”, der selbst auf eine Pflege rund um die Uhr angewiesen ist. Katzianka, der sich schon für ein Pflege-Volksbegehren starkgemacht hatte, schlägt vor, dass die Mittel von der teureren Betreuung in Heimen zur Finanzierung der Zu-Hause-Pflege umgeschichtet werden sollen.

Auch die Caritas kommt zu dieser Diagnose – Expertin für Sozialpolitik in der Caritas, Judit Marte-Huainigg  dazu “Wir brauchen neue, flexiblere Formen der Pflege, erweiterte, bedarfsorientierte Angebote wie teilstationäre Betreuung oder Halbtagespflege. Nicht immer ist gleich eine 24-Stunden-Pflege notwendig. Gute Ansätze sind in der Reform der Pflege vom Bundesminister Rudi Hundstorfer in die Wege geleitet worden – es bleibt zu hoffen, dass nicht die Reformen der Nationalratswahlen und dem Parteien – Hick – Hack zum Opfer fallen.

Soheyl Liwani; Mag. MA am 12. Mai 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über das Landärztesterben habe ich schon einige Male geschrieben und möchte einen weiteren Aspekt in die Diskussion einbringen. Um die Landärzte zu überzeugen nicht in die Ballungszentren zu ziehen wurde ihnen die Möglichkeit gegeben Hausapotheken zu betreiben. Neben den ärztlichen Leistungen dürfen die ÄrztInnen auch Medikamente abgeben. Das Apothekengesetz regelt die Voraussetzungen und Bestimmungen unter denen es möglich ist eine Hausapotheke zu betrieben wurde vom Nationalrat verlängert. Stein des Anstoßes für die Verlängerung war die Änderung der Gemeindestruktur in der Steiermark und dem damit verbundenen Verlust von 30 % der Hausapotheken. Die Verlängerung der Bestimmungen wurde im Nationalrat wurde einstimmig beschlossen – wie die Abgeordneten zu Verlängerungen des geltenden Rechtes stehen findet ihr auf der Webseite des Parlaments (hier).

Die Ärztekammer begrüßt die vorläufige Regelung – in einer Aussendung meinte “Die jüngsten Entscheidungen sind nicht nur wichtig für die rasche und effiziente Versorgung der Landbevölkerung mit Medikamenten, sondern tragen generell zur Aufrechterhaltung der wohnortnahen medizinischen Betreuung durch Landärzte bei”, erklärte der stellvertretende Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, Gert Wiegele. Jetzt gehe es darum, zügig eine langfristige und tragfähige Regelung der Medikamentenversorgung im ländlichen Raum zu schaffen. Diese soll gemäß parlamentarischem Entschließungsantrag bis 2015 vorliegen.

Der Präsident der österreichischen Apothekerkammer begrüßt die neue Regelung in einer Aussendung. Die neue Regelung im Apothekengesetz erleichtert es den Apotheken, ihre Patienten mit Medikamenten zu versorgen, indem eine organisierte Zustellung im Versorgungsgebiet von sechs Kilometern möglich wird. “Im Sinne unserer Patienten und Kunden setzen wir uns mit Nachdruck für die flächendeckende Betreuung durch Apothekerinnen und Apotheker ein. Eine ärztliche Hausapotheke hat nur dann ihre Berechtigung, wenn die Versorgung mit Medikamenten nicht durch die öffentliche Apotheke gewährleistet werden kann”, teilte der Kammerfunktionär in der Aussendung mit.

Mit der Verlängerung der gültigen Regelung bis zum Erreichen einer adaptierten Lösung halte ich für eine sehr gute Lösung. Allerdings muss dann 2015 eine Lösung gefunden werden, die auf die Gegebenheiten der neuen Verwaltungseinheiten Rücksicht nimmt und das LandärztInnensterben nicht weiter beschleunigt.

 Medienberichte:

OTS Meldungen: Hausapotheken
Soheyl Liwani; Mag. MA am 10. Mai 2013

Wie man aus der Onlineausgabe der Tageszeitung Kurier entnehmen kann ist die Krankheit Hepatitis A im beliebten Reiseland Ägypten im Vormarsch. Aber nicht nur in den beliebten Reisedestinationen wie Ägypten sondern auch in den europäischen Ländern wie Niederlanden, Dänemark, Norwegen, Schweden und England gab es einen Anstieg. Menschen die in diese Länder bereisen wollen müssen sich impfen lassen um nicht zu erkranken. Doch was ist Hepatitis A und welche Symptome sind möglich?

Hier ist auf der Medizinplattform netdoktors.at folgende Information zu lesen:“ Hepatitis A ist eine entzündliche Erkrankung der Leber, die durch das Hepatitis-A-Virus (HAV) verursacht wird. Es wird über den Stuhl infizierter Personen, meist über das Berühren von Gegenständen wie Toilettenspülungen, Türgriffen oder Handtüchern übertragen. Die Erkrankung dauert meist zwei bis drei Wochen an, wobei Übelkeit, Fieber, Muskel- und Gelenkschmerzen zu den ersten Symptomen zählen. Danach kommt es zur für die Erkrankung typischen Gelbsucht.

Im Gegensatz zur Hepatitis B und Hepatitis C wird die Hepatitis A nie chronisch. Nach der Erkrankung bleibt eine lebenslange Immunität bestehen. “ (Hepatitis A)

Doch das ist nicht die einzige Form der Hepatitis – es existieren noch die Varianten B, C, D und E. Die gefährlichste unter den Formen ist die Hepatitis C – hier liest man dazu auf der Internetplattform netdoktors.at :“ Hepatitis C ist eine Entzündung der Leber aufgrund der Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV). Die Übertragung erfolgt hauptsächlich über direkten Kontakt mit kontaminiertem Blut und Blutprodukten (vor allem bei Erhalt von Blutkonserven vor 1992). Risikogruppen sind Drogenabhängige, die Spritzen mit andern teilen und Menschen, deren Erkrankung in der Vergangenheit häufige Bluttransfusionen notwendig machte. Eine Übertragung beim Geschlechtsverkehr kommt nur extrem selten vor. Die Ansteckung beim normalen täglichen Kontakt mit Infizierten, etwa im eigenen Haushalt, ist sehr unwahrscheinlich.“
(Hepatitis C)

Wer sich mit dem Gedanken spielt in eine gefährdete Region zu fliegen sollte sich rechtzeitig impfen lassen- derzeit ist eine Impfaktion im Laufen. Mehr Infos dazu: Apothekerkammer Aussendung

 Quelle: 

www.netdoktors.at

Kurier: 

Starker Anstieg von Hepatitis-A-Infektionen in Ägypten

Soheyl Liwani; Mag. MA am 8. Mai 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wer sich Präparate zur Verhütung oder zum Schutz von übertragbaren Krankheiten beim Geschlechtsverkehr besorgen will, muss in die eigene Tasche greifen. Die soziale Krankenversicherung sieht diese „Heilmittel“ nicht in ihrem Leistungskatalog vor. Es geht nun nicht nur um Präservative, die man sich in einem Supermarkt erwerben kann sondern auch um andere Mittel der Verhütung. Auch geht es um die Verhinderung der Übertragung von sexuell übertragbaren Krankheiten!

In 19 der 27 EU-Mitgliedsstaaten werden die Kosten für Verhütungsmittel im Rahmen der Gesundheitsversorgung entweder zu Gänze oder zumindest teilweise von der Krankenversicherung übernommen, zumindest für Jugendliche und Frauen mit geringem Einkommen. Diese wirksame Präventionsmaßnahme zum Schutz vor ungewollten Schwangerschaften ist in fast allen westeuropäischen Ländern seit vielen Jahren ein selbstverständlicher Standard. Besonders wirksam für die Prävention ungewollter Schwangerschaften sind hormonelle Verhütungsmethoden wie die Pille, der Hormonring oder das Hormonpflaster und hormonelle Langzeitmethoden (Spirale, Implantat, Sterilisation). Die Grüne Abgeordnete Windbüchl-Souchill stellt in diesem Zusammenhang eine parlamentarische Anfrage an den Bundesgesundheitsminister für Gesundheit Alois Stöger.

Trotz Empfehlung der WHO zahlen die Krankenkassen keinen Beitrag zur Verhütung und zur Prävention. Weitere Empfehlungen kommen vom Europarat und der EU – wie im Antragstext der grünen Abgeordneten zu lesen ist.

In der Anfragebeantwortung durch den Bundesminister ist zu lesen:“ In der Anlage zu der vom Hauptverband verlautbarten „Liste nicht erstattungsfähiger Arzneimittelkategorien gemäß § 351c Abs. 2 ASVG“, www.avsv.at Nr. 34/2004, werden unter Pkt. 4 „Arzneimittel zur Empfängnisverhütung“ angeführt, mit der Begründung, dass Arzneimittel zur Empfängnisverhütung der Verhinderung des Eintritts einer Schwangerschaft dienen und daher nicht zur Therapie einer Krankheit im Sinne des § 120 Abs. 1 Z 1 ASVG eingesetzt werden, und daher nicht der Krankenbehandlung im Sinne des § 133 Abs. 2 ASVG dienen. 8914/AB XXIV. GP – Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 von 3 www.parlament.gv.atDieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Daher sind Arzneimittel zur Empfängnisverhütung nicht im Erstattungskodex angeführt und dürfen grundsätzlich auch nicht als Leistung der Krankenbehandlung auf Rechnung eines Sozialversicherungsträgers abgegeben werden. Analog dazu sind auch andere Möglichkeiten der Empfängnisverhütung grundsätzlich keine Kassenleistung. Eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherungsträger erfolgt ausschließlich bei Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation nach vorheriger Bewilligung durch die Chefärztin/den Chefarzt.

Hauptverbandschef Dr. Schelling hat in zahlreichen Mediengesprächen die Verstärkung der Gesundheitsvorsorge angekündigt. Er könnte hier ein starkes Zeichen setzen in dem er die Verhütungsmittel in den Leistungskatalog aufnimmt. Zudem ist es meiner Meinung fahrlässig dieses Feld den Privatversicherungen zu überlassen. Auch sollte kostenfreie Verteilung von Präservativen an sozial schwache Menschen oder Menschen im Rotlichtmilieu angedacht werden.

 Quelle:

Anfrage9177/J XXIV. GP

Beantwortung:  Verhütungsmittel auf Rezept zur Rezeptgebühr (8914/AB)

Soheyl Liwani; Mag. MA am 6. Mai 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wenn man sich in die Spitalsbehandlung begibt, macht man das, mit der Hoffnung gesund wieder aus dem Krankenhaus heraus kommt. Wer denkt schon daran, dass man eventuell mit Krankheiten angesteckt wird – die unter Fachleuten unter dem Terminus Spitalskeime bekannt ist. Einem Bericht der Tageszeitung „DiePrsse“ erkranken in Europa etwa 4, 1 Millionen Menschen und sterben rund 37.000 Menschen pro Jahr.

Der Anteil operationsbezogener Wundinfektionen (surgical site infections, SSI) macht mit 17 Prozent einen erheblichen Teil der nosokomialen Infektionen aus. Diesem unerwünschten Phänomen nimmt sich die Initiative Sicherheit im OP an. Auf der Webseite kann man ausführliche Informationen finden zu diesem Thema. Unter anderem auch eine Definition bzw. Erklärung was man unter nosokomialen Infektionen versteht und was sie verursacht. Nosokomiale Infektionen sind solche, die der Patienten/innen im Verlaufe eines Spitalsaufenthaltes erwerben. Bei kurzen Spitalsaufenthalten manifestieren sich diese Infektionen oft erst nach der Entlassung aus dem Spital.

Die beobachteten SSI-Prozentsätze schwanken laut ECDC nach Eingriffsart: Bei Colon-Operationen tritt im Europaschnitt bei 9,9 Prozent der Eingriffe eine SSI auf, am unteren Ende der Skala bei 0,7 Prozent der Knieendoprothesen-OPs. In Deutschland entwickeln, Schätzungen zufolge, 1,8 bis 2 Prozent aller Patienten/innen nach einem chirurgischen Eingriff eine bakterielle Wundinfektion (P. Gastmeier et al. 2006). Eine retrospektive Erhebung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zeigt eine SSI-Inzidenz von 7,1 Prozent in der Allgemeinchirurgie und von 13,5 Prozent in der Abdominalchirurgie erfährt man aus Webseite der ExpertInnen.

MedizinerInnen für Krankenhaushygiene, Mikrobiologen sind verantwortlich dafür, dass gegen diese Krankenhauskeime Strategien entwickelt werden. Die hohe Anzahl an den jährlichen Erkrankungen europaweit und auch in Österreich zeigt, wie wichtig es ist, bald eine Lösung zu finden.

Medienbericht:

Infektionen: Wenn das Spital “ungesund” ist

Webseiten:

Initiative Sicherheit im OP 

European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC/Stockholm)

Soheyl Liwani; Mag. MA am 4. Mai 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Nationalrat hat in den vergangenen 30 Tagen folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

 

Soheyl Liwani; Mag. MA am 4. Mai 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Ärztekammer gibt nun die Details zur Wahl des Ombudsmannes(-frau) für PatientInnenangelegenheiten bekannt. Die Wahl findet vom 14. bis 23.Juni statt und erfolgt mittels SMS an diese Nummer: 0800 605040. Am Ende hängt man die Ziffer des Kandidaten den man wählen will. Für den ehemaligen WGKK Chef Bittner die 1, für den ehemaligen Generaldirektor des Hauptverbandes die 2 und für die Gesundheitsökonomin Andrea Schwarz-Hausmann die 3. Wahlberechtigt sind alle die über 16 Jahre alt sind und in Österreich sozialversichert sind.

Wiener Kammerpräsident Thomas Szekeres unterstreicht, dass die PatientInnen ihren Obudsmann/frau selbst wählen können und der Wahlmodus mit den SMS stelle den einfachsten dar, meinte der Wiener Kammerchef in einer Aussendung. Wenn man nun einen Blick in sein Umfeld wagt, bemerkt man, dass es ältere Menschen gibt die weder ein Mobiltelefon besitzen noch wissen wie sie SMS senden können und mit einer 0800 – Nummer schon gar nichts anfangen können.

Um Manipulationen zu verhindern kann jeder nur einmal an der Abstimmung teilnehmen – aber wenn wir wieder in unser Umfeld blicken, sehen wir Menschen mit mehreren Mobiltelefonen – kann man dann öfters abstimmen? Weiters werden keine Personendaten wie Namen, Geburtsdaten oder Hauptverbandsnummern erfasst. “Damit ist gewährleistet, dass die Wahl anonym erfolgt”, betont Szekeres. Dem Patienten entstünden auch keine Kosten: “Das Abschicken der zwei SMS-Meldungen ist für die Patienten kostenlos.”

Um Manipulationen auszuschließen, wurde mit der technischen Durchführung eine Firma beauftragt, die über ein entsprechendes SMS-Prüfzertifikat verfügt. Zudem wird die Wahl notariell beglaubigt. Szekeres: “Damit garantieren wir die basisdemokratische Legitimation der neuen Patientenombudsstelle, abschließend der Kammerfunktionär in der Aussendung. Die Aufgaben der künftigen Ombudsstelle sind manigfaltig – die Ärztekammer nennt hier:

• Behandlung von Beschwerden von Personen oder deren Angehörigen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Aufklärung von Mängeln oder Missständen,

• Insbesondere in Zusammenhang mit der ärztlichen Versorgung der Wiener Bevölkerung, die Erteilung von Auskünften gegenüber Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten,

• Die Prüfung von Anregungen sowie die Abgabe von Empfehlungen, insbesondere gegenüber den Organen der Ärztekammer

Objektiv stellt sich die Frage, wer nun besser für die Ombudsstelle geeignet ist und welche Qualifikation er/sie benötigt. Soll er/sie sie ein Jurist sein oder wie Bittner ein Funktionär der Gewerkschaft? Auch die VolksanwältInnen müssen nicht JuristInnen sein sondern haben einen Mitarbeiterstab der sie/ihn berät. Um eine Parallelstruktur zu vermeiden wird ausdrücklich eine Zusammenarbeit mit der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz befürwortet.

 

Soheyl Liwani; Mag. MA am 29. April 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Endlich – die Gesundheitsreform wurde vom Nationalrat beschlossen. Jetzt muss das Gesetz vom Bundesrat angenommen und dann noch vom Bundespräsident signiert werden und dann ist es schon gültig. Im Nationalrat gingen die Meinungen auseinander, während die Regierungsparteien uneingeschränkt dafür waren, haben die Grünen nur mit Kritik und Bauchweh dem Gesetzesvorhaben ihre Zustimmung erteilt. Die Parlamentsfraktion hat einen Misstrauensantrag gegen Minister Stöger eingebracht – der aber nicht die Mehrheit fand.

Bundesminister verteidigte in der Parlamentsdebatte die Reform, dieser betonte, dass mit dieser Gesetzesinitiative, wird durch zwei 15a-B-VG- Vereinbarungen mit den Ländern (Zielsteuerung Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens) sowie durch ein begleitendes Gesundheitsreformgesetz 2013 auf eine legistische Basis gestellt. Damit soll ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem etabliert werden, das vor allem eine bessere Abstimmung zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Spitälern bringen und eine Versorgung der Patienten am “best point of service” gewährleisten soll. Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler der Reform ist die Koppelung des Anstiegs der Gesundheitsausgaben an das nominelle Bruttoinlandsprodukt, wodurch Kostendämpfungseffekte erzielt werden sollen.

Kritik an der Gesundheitsreform gab es von BZÖ und FPÖ – befürchtet Belastungspaket für PatientInnen befürchtet – der Abgeordnete und Zahnarzt Karlsböck bezeichnete die groß angekündigte Gesundheitsreform als eine gescheiterte Verwaltungsreform und als ein Belastungspaket für die Patienten. Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) meinte, es falle ihm schwer, es als Reform zu bezeichnen, wenn keine Verwaltungsreform, sondern eine weitere Aufblähung der Verwaltung durch neue Bundes- und Landes- Zielsteuerungskommissionen erfolge. Das bedeute faktisch eine weitere Kompetenzzersplitterung. Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S). Dessen Leistungsbilanz könne sich nämlich mehr als sehen lassen. Als Beispiele führte die SPÖ-Rednerin u.a. an, dass es dem Gesundheitsminister gelungen sei, die Krankenkassen zu sanieren. Als weitere Erfolge wertete sie die elektronische Gesundheitsakte, den Ausbau von ärztlichen Leistungen (z.B. in der Zahnmedizin) oder die erstmalige strenge Regelung von psycho-aktiven Substanzen. Auch die nun vorliegende Gesundheitsreform sei ein absoluter Meilenstein, war Oberhauser überzeugt.

Die Gesundheitsreform stellt meiner Meinung die richtigen Weichenstellungen für ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen. Kompetenzen sollen mehr gebündelt werden in der Kompetenz und des Bundes. Gesundheitspolitik darf nicht mehr Faustpfand für Machtspiele der Länder sein – Krankenanstalten sind Wirtschaftsträger, Arbeitsplätze, Orte der Gesundheitswiederherstellung aber sicher kein Spielzeug für selbstverliebte Gesundheitspolitiker der Länder.

Parlamentskorrespondenz:Gesundheitsreform: Zukunftssicherung, Belastung oder Kompromiss

OTS Meldungen: Gesundheitsreform 

Pressemitteilungen: 

“Das Bezahlen der Krankenversicherung berechtigt nicht zu Krankheit”

Gesundheitsreform sorgt für Schreiduelle im Nationalrat

Soheyl Liwani; Mag. MA am 25. April 2013

Der nahende Sommer und die gesteigerte Lust der Menschen in die Sonne zu gehen um Energie und Lebenslust zu tanken wirft die Frage nach dem richtigen Umgang auf. Hier sind Fragen zu beantworten – wie Sonne verträgt die Haut, wie kann man das Risiko des Hautkrebses vermeiden, was die schädlichen Faktoren der Sonne, wie kann schützt man sich vor der Sonnenstrahlung. Mit dieser und anderen Fragen haben sich renommierte Dermatologen auseinander gesetzt.

Zuerst muss der Sonnenanbeter(-in) ihren/seinen Hauttyp bestimmen. Welche Formen gibt’s und wie kann man selbst diesen bestimmen. Eine Botschaft ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, die Haut verfügt über ein Elefantengedächtnis und vergisst nie. Es gilt beim Sonnenbaden den Sonnenbrand zu vermeiden, denn wer würde sich schon freiwillig mit Feuer verbrennen. Ein leichter Sonnenbrand entspricht einem leichten Verbrennungsgrad!! Wie entsteht nun so ein Sonnenbrand? Die UVA-Strahlen dringen tief in die Haut ein und schädigen dort die elastischen Bindegewebsfasern. So wird die Bildung von Falten und Altersflecken begünstigt. Die UVB-Strahlung ist für die Hautbräunung, jedoch auch für Hautrötung und den Sonnenbrand verantwortlich.

Die Zahl der Sonnenbrände steht in direktem Zusammenhang mit dem individuellen Hautkrebsrisiko, was den vernünftigen Umgang mit der Sonne zum wesentlichen Faktor der Hautkrebs-Vorsorge macht. Prinzipiell unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Arten von Hautkrebs.Dem Melanom, dem schwarzen Hautkrebs, und dem „Non-Melanoma Skin Cancer“, welcher auch als weißer Hautkrebs bekannt ist. Nur die tägliche Anwendung von Sonnenschutzmittel schützt ausreichend vor der UV-Strahlung, welche zu gefährlichen Krebserkrankungen führen kann. Ein besonders hohes Risiko an Hautkrebs zu erkranken haben folgende Personengruppen: Menschen in deren Familie Hautkrebs diagnostiziert wurde, sehr helle Hauttypen und Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem.

„Es ist wichtig den richtigen Umgang mit der Sonne bereits im Kindesalter im Bewusstsein zu verankern, um so Sonnenschutz als Teil der Gesundheitsvorsorge zu etablieren. Der wesentlichste Grund für den Anstieg der Hautkrebsfälle in Österreich ist die ungeschützte UV-Bestrahlung. Die beste Vorsorge im Kampf gegen den Hautkrebs ist die Vermeidung von extremer Sonnenbestrahlung. Es gilt, durch effizienten Sonnenschutz – Sonnenschutzkleidung, Sonnenschutzmittel und natürlichen Schatten – Hautschäden und besonders Sonnenbrände zu vermeiden!“, unterstreicht Prim. Univ. Prof. Dr. Paul Sevelda, Präsident der Österreichischen Krebshilfe, die Wichtigkeit von adäquatem Sonnenschutz für die Gesundheit der Haut in einer Pressemitteilung.

Fazit: Sommer – Sonne – Strand/Bäder genießen aber immer mit Vernunft und mit Rücksicht auf die Haut!